Ein menschliches Gesicht für ihre Homepage – Tipps für Fotografie

Stellen Sie sich vor, sie haben gerade ein tolles Foto gemacht: ein sympathisches,  8-jähriges Mädchen zeigt stolz ein Bild in die Kamera, dass sie eben in ihrer Malgruppe gemacht hat.

Wer Fotos auf seiner Homepage nutzen möchte, steht immer wieder vor der Frage: Was darf ich und was nicht?

Das ist eine Frage, die nicht leicht zu beantworten ist, weil viele Kriterien eine Rolle spielen. Letztlich am ehesten abgesichert sind Sie, wenn Sie entweder Fotos bei einer Bildagentur einkaufen oder einen professionellen Fotografen beauftragen. Seriöse Agenturen und Fotografen werden darauf achten, dass sie einen Modelreleasevertrag zu dem Foto eingeholt haben, der rechtlich tragfähig ist. Aber beides hat Nachteile: Stockfotos sieht man oft an, dass sie nicht in der Einrichtung entstanden sind und die Beauftragung eines Fotografen kann teuer werden. Und jeder kennt es aus der Arbeit: ein besonders schöner Augenblick kommt meist unverhofft und man kann froh sein, wenn man selbst eine Kamera dabei hatte, um den Moment festzuhalten. Diese Bilder sind oft schön, spontan und ehrlich, zeigen sie doch authentische Aspekte unserer Arbeit.

Wenn sie auf diese Fotos nicht verzichten wollen, können Sie sich im Internet Modelreleaseverträge anschauen, teilweise kostenlos herunterladen und den Abgebildeten, sowie ggf. Erziehungsberechtigte auch nachträglich um ihre Unterschrift bitten. Ob ein kostenloser Vertrag der aktuellen Rechtslage entspricht und alle notwendigen Aspekte regelt, würde ich durch einen Vergleich mit dem Vordruck eines Vertrages einer großen Bildagentur, z. B. Getty Images prüfen. Ist ein Mensch auf dem Foto erkennbar abgebildet, bedarf es der Einwilligung des Abgebildeten. Vorsicht: Es muss nicht unbedingt das Gesicht auf dem Foto zu sehen sein, z. B. ein Körperteil mit einem Tattoo kann genauso zu einer individuellen Erkennbarkeit führen. Und auch Bearbeitungen des Fotos, wie z. B. als Comiczeichnung führen nicht dazu, dass keine Einwilligung erforderlich ist. Entscheidend immer die Erkennbarkeit.

Wichtig: bei werblicher Nutzung auf Homepages oder z. B. in Flyern sollte auf jeden Fall eine Gegenleistung vereinbart sein, die das Model auch erhält. Wenn kein Geld fließen soll, kann man z. B. einen TFP-Vertrag schließen (Time-For-Print), bei dem das Model einen Ausdruck aller Fotos erhält, die bei derselben Gelegenheit von ihm entstanden sind.

Zum Beispiel oben:

Oft wird angenommen, dass man jeden Menschen fotografieren darf, nur die Veröffentlichung der Fotos sei problematisch. Das ist nicht so, in manchen Situationen kann das bloße Fotografieren schon strafbar sein. Außerdem setzt sich die Auffassung immer mehr durch, dass der Abgebildete oder ein Erziehungsberechtigter eine Aufnahme unterbinden darf, weil er bereits mit Erstellen der Aufnahme die Kontrolle über das Bild verliert und nicht weiß, ob, wann oder wo sein Foto vielleicht doch veröffentlicht wird. Da reicht es also nicht, dass das Mädchen in die Kamera lächelt – eine konkludente Einwilligung in das Fotografiertwerden kann rechtlich betrachtet auch erst eine 14-jährige geben. Eine konkludente Einwilligung in die Veröffentlichung ist ohnehin erst dann gegeben, wenn auch die Einzelheiten der Veröffentlichung (wo soll das Foto erscheinen, in welchem Kontext u. v. m.) vorher bekannt sind. Und hierfür benötigen Sie die Einwilligung des Erziehungsberechtigten. Auch das Fotografieren auf einer Veranstaltung ändert die Sachlage nur dann, wenn durch die Veranstaltung selbst (was ist üblich) oder allgemeine Information zu dieser Veranstaltung klar ist, dass die Fotos der Veröffentlichung dienen und wo diese erfolgen soll.

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Gruppenaufnahmen keine Einwilligung aller Abgebildeten erfordern. Eher ist es so, dass wenn Sie z. B. den Eiffelturm fotografieren wahrscheinlich auch Menschen als sog. Beiwerk mit auf dem Foto haben werden. Sind Menschen nur als Beiwerk mit auf einem Foto zu sehen und zu erkennen, würde sich der Charakter des Fotos ohne sie aber nicht verändern, dann können sie mit dem Foto Glück haben. Aber die Abwägung, wann Menschen nur Beiwerk sind hat auch schon einige Gerichte beschäftigt.

Nach meiner Erfahrung sind Menschen, die eben keine professionellen Models sind, eher verschreckt, wenn Sie mit einem Modelreleasevertrag auf sie zukommen, da diese in der Regel sehr abstrakt formuliert sind und Rechte sehr umfänglich und zeitlich unbegrenzt übertragen werden. In meiner Arbeit hat es sich bewährt, Eltern vor einem Ereignis anzuschreiben und die Erlaubnis einzuholen, Fotos ihres Kindes zu machen und diese veröffentlichen zu dürfen. Dabei beschreibe ich möglichst genau, wo und in welchem Kontext das Foto veröffentlicht werden soll. So habe ich gute Chancen eine solche Einwilligung zu bekommen.

Ich habe einige Urteile gelesen, bei denen es darum ging, ob ein Foto veröffentlicht werden durfte und gerichtliche Instanzen zu unterschiedlichen Urteilen kamen. Als Nichtjurist ist man mit vielen Unwägbarkeiten konfrontiert und kann selten wirklich sicher sein. Es geht eher um Risikoabwägungen. Ich orientiere mich auch bei meinen Schreiben inhaltlich an den Modelreleaseverträgen, schildere aber auch, warum es so wichtig ist, bestimmte Aspekte unserer Arbeit zu zeigen. Mein Praxisratschlag: Nutzen Sie Fotos nur in dem Umfang wie in der Freigabe beschrieben. Wenn sie Fotos archivieren oder mehreren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, sorgen Sie dafür, dass sie entweder erst gefragt werden müssen, bevor jemand ein Foto verwendet, oder die entsprechenden Hinweise direkt mit dem Foto abgespeichert sind, sodass kein Fehler gemacht wird, der den Abgebildeten zu Recht verärgert. Und: löschen Sie! Löschen sie Fotos, z. B. wenn der abgebildete Mensch nicht mehr mit ihrer Einrichtung verbunden ist. Auch wenn es eine umfängliche Einwilligung gegeben hat, kann eine spätere Veröffentlichung gegen die Interessen des Abgebildeten verstoßen, ohne dass Sie dies ahnen.

Bitte beachten Sie, dass weder stadtgrenzenlos noch die Autorin rechtsberatend tätig sein können. Die Hinweise beruhen lediglich auf der Erfahrung in der langjährigen Arbeit mit unterschiedlichen Klientengruppen. Wenn Sie sich für die rechtlichen Einzelheiten interessieren, können diese Links weiterhelfen – dort finden Sie auch die Hinweise auf die einschlägigen Gesetzestexte und relevanten Paragraphen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_%28Deutschland%29

https://www.datenschutz-wiki.de/Recht_am_eigenen_Bild

http://www.fotorecht-aktuell.de/das-recht-am-eigenem-bild/

https://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/

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