Asyl / Recht / Aufenthalt

Immer wieder wird man bei der Aufnahme von UMA mit rechtlichen Fragen zu den verschiedenen Themen gefragt. „Was ist mit einem Asylantrag?“, „Was ist mit Familiennachzug?“, „Was passiert, wenn ich „volljährig“ werde?“. Häufig fragt man sich auch selber, was darf der Jugendliche, der Vormund oder auch ich selber.

Hintergrund
Am Anfang steht jeder, der einen geflüchteten Jugendlichen aufnimmt und/oder betreut, nicht nur vor der Frage, ob man sich „arrangieren“ kann, sondern wie man sich im rechtlichen Sinne „richtig“ verhält. Wer stellt vielleicht einen Asylantrag, was ist mit Schule und/oder Ausbildung? Was ist mit Arztbesuchen, Freizeitaktivitäten? Darf der Jugendliche in einen Verein eintreten, darf er einen Mobilfunkvertrag abschließen?
Es gibt vielfältige Informationen im Internet. Grundlegende Informationen für Sozialpädagogen, ehrenamtliche Betreuer oder „Pflegefamilien“ sind wichtig und notwendig, aber man muss auch kein Spezialist werden. Wichtig ist – wie bei fast allen Dingen im Leben – eine Vernetzung zu anderen Personen, die die gleichen Probleme haben oder hatten und Hinweise für eine mögliche Lösung haben.
Wir haben gute Erfahrungen mit einem gegenseitigen Austausch gemacht, nachdem jeder mit grundlegenden Informationen „gefüttert“ wurde. Ein Anruf bei der örtlichen Verbraucherzentrale kann z. B. schnell klären, wo man das Formular zum Widerruf eines Mobilfunkvertrages findet und dann den anderen zur Verfügung stellen. Und dann sind natürlich immer „Arbeitshilfen“ hilfreich, die z. B. der Vorbereitung auf eine Anhörung dienen (hier gibt es sie als Beispiel vom Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (B-UMF)): http://www.b-umf.de/images/2016_07_05_Arbeitshilfe_Asylverfahren_UMF.pdf )

Rezept
Eine Einführung, aber auch weitergehende Informationen erhält man natürlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Speziell für UMA mit allen notwendigen Erläuterungen und weitergehende Links findet man hier:
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/UnbegleiteteMinderjaehrige/unbegleitete-minderjaehrige-node.html
Einen Leitfaden „Asylrecht“ für grundlegende Informationen kann man sich hier herunterladen:
www.anwalt.org/asylrecht-leitfaden.pdf
Der paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Broschüre zu den „Sozialen Rechten von Flüchtlingen“ herausgegeben. Diese ist sehr umfangreich und stellt auch noch nebeneinander, wer mit welchem aufenthaltsrechtlichen Grund welche Leistungen erhalten kann. Ich wusste gar nicht, wie viele unterschiedliche Aufenthaltstitel es in Deutschland gibt:
http://www.migration.paritaet.org/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1491298691&hash=246fb2290715c9887583c79979a714733e257903&file=/fileadmin/dokumente/Migration/sozialleistungen-fluechtlinge-2016_web_18.01.2017.pdf
Da das Recht insgesamt sehr umfangreich ist, kann es notwendig sein, einen Anwalt einzuschalten. Eine erste Anlaufadresse ist die Bundesanwaltskammer. Sucht man hierüber einen Anwalt, wird man zunächst auf die Seite mit den regionalen Rechtsanwaltskammern verwiesen. Hier muss man sich die passende heraussuchen. Bei der Anwaltssuche kann man sogar den „Fachanwalt für Migrationsrecht“ suchen.
Zur Anwaltssuche geht es hier: http://www.brak.de/fuer-verbraucher/anwaltssuche/